Quellen und Informationen zur Vorratsdatenspeicherung
Hier finden Sie alles was wichtig für Sie und Ihr Unternehmen ist
Am 16.10.2015 verabschiedete der Bundestag den Regierungsentwurf für eine neue Vorratsdatenspeicherung. Bis zum 01. Juli 2017 sind somit alle Telekommunkations-Anbieter und Internet-Service Anbieter dazu verpflichtet, diesem Gesetz nachzukommen. Dies bedeutet zugleich enormen Aufwand, um allen Anforderungen und Voraussetzungen gerecht zu werden.
Damit Sie sich noch weiter in das Thema einarbeiten können, haben wir für Sie alle wichtigen Informationen als Download bereitgestellt.
Anforderungskatalog

Katalog von technischen Vorkehrungen und sonstigen Maßnahmen zur Umsetzung des Gesetzes zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten
vom 10.12.2015 (BGBl. I S. 2218)
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Technische Richtlinie

zur Umsetzung gesetzlicher Maßnahmen zur Überwachung der Telekommunikation, Erteilung von Auskünften
(TR TKÜV)
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